4. März 2016

4. März 2016 - Weniger Staat, mehr Bürgervertrauen

Stefan Rochow

Keine Freiheit zur Abschaffung der Freiheit, das war am zweiten Verhandlungstag das Statement des Gutachters im NPD-Verbotsprozess, Professor Eckhard Jesse. Ich denke, dass diese Aussage ganz gut als Klammer zwischen den letzten drei Tagen der mündlichen Anhörung im NPD-Verbotsverfahren dienen kann. Freiheit ist ein hohes Gut und darf nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden, auch nicht für eine vermeintlich gute Sache.
Meinungspluralismus ist eine wichtige Grundlage demokratischen Lebens. Daher sind Parteiverbote naturgemäß ein massiver Eingriff in die Debattenkultur eines Landes. Diesem Eingriff sind daher auch durch den Gesetzgeber und das Grundgesetz selber, ganz hohe Hürden vorgeschaltet. Das ist gut so.
Umso gespannter konnte man sein, ob der Bundesrat als Antragstellerin in den drei Tagen gelingt, die Notwendigkeit eines Parteienverbots schlüssig und nachvollziehbar darzulegen? Aus meiner Sicht, ist das nicht gelungen. Die letzten drei Tage haben keine Erkenntnisse gebracht, die einen massiven Eingriff in die Demokratie rechtfertigen würden. Parteienverbote dürfen immer nur ein demokratisches Notwehrrecht sein, wenn alle anderen Mittel versagt haben. Es ist sozusagen das letzte Mittel der Demokratie und das eindeutige Signal, dass der Meinungskampf mit einer extremistischen Partei verloren ist.

Auseinandersetzung statt Guillotine

Zur Debatte stand nicht, ob man die Partei gut finden darf, ob man das völkisch-nationalistische Weltbild der NPD ablehnen soll oder ob die Partei appetitlich ist. Die Frage lautete, ob es hinreichend Gründe dafür gibt, den Diskurs und die politische Auseinandersetzung mit der NPD abzubrechen und stattdessen die Guillotine aufzustellen?
Mit der NPD hatte von Anfang an eine Verfahrensgegnerin Platz genommen, die nicht nur juristisch um ihr Überleben in Karlsruhe kämpfen muss. Auch auf der politischen Bühne läuft es im Moment alles andere als glatt. Die Partei ist mehr mit sich selber beschäftigt als dass sie irgendeinen politischen Diskurs in der Gesellschaft auch nur im Ansatz prägen könnte. Sie ist ein politischer Zwerg, der laut rumkrakeelt. Wäre die NPD eine Fußballmannschaft, dann wäre sie fünftklassig, also in der Oberliga anzusiedeln.
Positiv gesehen, hat der Bürger selber ein Urteil über die NPD gesprochen. Mag sie regionale Verankerungen haben, so ist sie in der Gesamtheit betrachtet bedeutungslos. Der sonst so viel beschworene mündige Bürger hat die Partei selber in die Ecke gestellt. Die NPD ist gesellschaftlich isoliert. Warum also diese Entmündigung des Bürgers und die Behauptung, nun müsse der Staat eingreifen und dem Bürger die Urteilskraft aus der Hand nehmen?
Die Argumente seitens des antragstellenden Bundesrates waren, das schienen anhand der Nachfragen auch die Bundesrichter so zu sehen, dann doch recht schwach. Immer wieder wurde von Zonen der Angst gesprochen, die sich bei näherem Draufschauen dann doch eher als Versuche der NPD entpuppten, Dominanz zu entwickeln. Es gibt, das kann man nicht leugnen, natürlich Regionen in denen die NPD vergleichsweise gut aufgestellt ist und auch eine gewissen Verankerung in der Region aufweist. Nur gibt es dort immer auch zivilgesellschaftlichen Widerstand. Es gibt sicherlich keine Region in Deutschland, in der dieser Widerstand aufgegeben wurde und der NPD das Feld überlassen wurde. Man kann nüchtern feststellen, alle Versuche der NPD Dominanzräume zu schaffen, sind letztlich gescheitert. Selbst das berühmt-berüchtigte Jamel mit seinen 47 Einwohnern ist bei genauer Draufsicht ein gallisches Dorf, dass aber kaum als ein Zukunftsmodell betrachtet werden kann.
Die NPD disqualifizierte sich gerade am letzten Verhandlungstag selber. Die Richter grillten die NPD-Vertreter kräftig und ließen dem aufgeblasenen Zwerg NPD mächtig die Luft raus. Die Programmatik der NPD verstößt im Kern ihrer Ideologie gegen die Menschenwürde. NPD-Parteivorsitzender, Frank Franz, kam mächtig ins Schlingern, als er sich zum Begriff der Volksgemeinschaft äußern sollte. Ruhig und mit harmloser Miene, hatte er zuvor verkündet, dass es seiner Partei lediglich um die ethnische Kontinuität ginge. Seine Partei wolle doch nur zurück zum Staatsbürgerschaftsrecht vom Juni 1913, das immerhin bis Juli 2000 in der Bundesrepublik Geltung hatte. Dann kam er aber doch etwas durcheinander, als es um die Begriffe deutscher Staatsbürger und deutsche Volkszugehörigkeit ging.
Auf direkte Nachfrage der Richter, ob denn auch deutsche Staatsbürger zur Volksgemeinschaft gehören würden, bejahte er das ganz keck. Da wurde dann doch mancher Parteifreund auf seiner Bank unruhig. So hatte man sich Volksgemeinschaft dann doch nicht vorgestellt.
Wenig später widersprach der ehemalige sächsische Landtagsabgeordnete, Jürgen Gansel, seinem Parteivorsitzenden, in dem er deutlich machte, dass nur Deutsche im ethnischen Sinne Mitglied dieser Volksgemeinschaft sein darf. Da wird dann eben auch das Problem der NPD-Programmatik deutlich. Die Programmatik ist im Kern rassistisch, weil sie eben Rechte und Pflichten in einer Gesellschaft von der Abstammung her denkt. Dabei geht es eben nicht darum, ob derjenige die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
Alles, was die NPD gestern dazu sagte, waren Nebelkerzen, die ihren Rassismus allerdings nur schlecht tarnte. An einem praktischen Beispiel, möchte ich das deutlich machen:
In den Wahlprogrammen der Partei in den letzten Jahren ist immer wieder die Forderung nach 500 EURO für jedes deutsche Kind erhoben worden. Wollte man den Aussagen des Parteivorsitzenden Franz und auch des Ex-Landtagsabgeordneten, Jürgen Gansel glauben, dass zwischen deutschen Staatsangehörigen und ethnischen Deutschen in der NPD-Programmatik nicht unterschieden wird, dann dürften ja auch Kinder von deutschen Staatsangehörigen in den Genuss kommen, Geld zu erhalten. Das ist aber nicht vorgesehen.
Auf der Homepage der NPD heißt es unter der Frage Wer ist denn ein Deutscher?, ganz klar:
Deutscher ist, wer deutscher Herkunft ist und damit in die ethnisch-kulturelle Gemeinschaft des deutschen Volkes hineingeboren wurde.
Unter diesem Gesichtspunkt wird ganz deutlich, das deutsche Staatsbürger, die keine ethnischen Deutsche sind, von der Zahlung dieses Kindergeldes ausgeschlossen wären. Nicht die Staatszugehörigkeit ist für die Leistung ausschlaggebend, sondern die Ethnie. Die Unterscheidung läuft also nicht zwischen Staatsangehörigem und Nichtstaatsangehörigem, sondern zwischen Staatsangehörigem mit Migrationshintergrund und ethnischem Deutschen. Das läuft aber unserem Grundgesetz entgegen und ist ein Angriff auf die Menschenwürde. Der Begriff Deutscher kennt in der NPD nur die ethnische Herleitung und schließt Nichtdeutsche, die aber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, aus. Wer die Menschenwürde als Zentralnorm des Grundgesetzes so mit Füßen tritt, dem muss entgegengetreten werden.
Mit einem Verbot würde man aber aus meiner Sicht die Verantwortung der Bürger abgeben. Demokratie lebt gerade aber vom Engagement. Würden wir diese Verantwortung nun an das Bundesverfassungsgericht delegieren, dann würde das viel über die Verfasstheit der Courage in unserer Republik aussagen. Ich denke, dass wir ruhig mehr Selbstvertrauen in unsere Demokratie haben dürfen. Schade, dass das der Bunderrat offenbar anders sieht. Seien wir also gespannt, wie es das Bundesverfassungsgericht sieht.